Unsere Aufgaben und Ziele
Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) fühlt sich dem Gedanken gesellschaftlicher Solidarität
und der Idee sozialer Gerechtigkeit verpflichtet: jeder Mensch hat das Recht auf ein Leben in
Würde und die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit - unabhängig von Alter, Geschlecht,
Behinderung, Krankheit oder sozialem Status. Voraussetzung dafür ist ein Leben in sozialer
Sicherheit.Bereits seit mehr als acht Jahrzehnten versteht sich der Sozialverband Deutschland,
damals noch Reichsbund, daher als Ansprechpartner und Anwalt sozial benachteiligter und von
gesellschaftlicher Ausgrenzung bedrohter Menschen. Er macht auf soziale Missstände aufmerksam
und nimmt Einfluss auf die Sozial- und Gesellschaftspolitik, um die Ursachen von Benachteiligung
und Ungleichheit aus der Welt zu schaffen. Neben der Arbeit auf politischer Ebene steht die ganz
konkrete Hilfe und Beratung im Einzelfall - eben als "Partner in sozialen Fragen". Aufgabenbereich
und Klientel des Verbandes haben sich im Laufe der Jahrzehnte natürlich geändert. 1917 als
Selbsthilfeorganisation für Kriegsopfer und Hinterbliebene gegründet, macht sich der SoVD heute
ausserdem für Rentnerinnen und Rentner, behinderte und chronisch kranke Menschen, alle
Sozialversicherten, Pflegebedürftige und Sozialhilfeempfänger und Arbeitsunfallverletzte stark.
Wesentliches Merkmal des SoVD ist seine Arbeit als Dienstleistungsverband, von der in ganz
Deutschland rund 540.000 Mitglieder profitieren. Mit dem Beginn des neuen Jahrhunderts steht
die Bundesrepublik Deutschland einmal mehr vor großen sozialpolitischen Herausforderungen. Die
bewährten Sozialversicherungssysteme müssen in sich verändernden wirtschaftlichen und
politischen Koordinaten weiterentwickelt und gefestigt werden. Hauptanliegen des Sozialverband
Deutschland in dieser Umbruchsituation ist der Erhalt und Ausbau des Sozialstaates, denn er war
und ist Garant für soziale Stabilität und inneren Frieden.
Verbandsstrukturen
Der Sozialverband Deutschland ist eine zentral geführte sozialpolitische Organisation. Er hat
die Rechtsform eines eingetragenen Vereins mit Sitz in Berlin und besteht seit 1917. Er
verfolgt ausschliesslich gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Steuerrechtlich unterliegt er der
Großvereinsregelung, nach der jede Organisationsgliederung für ihre eigenen steuerlichen
Angelegenheiten selbst verantwortlich ist. Der SoVD gliedert sich in Landesverbände, Regional-
/Kreis-/Bezirks- und Ortsverbände, in denen jeweils Vorstände als Geschäftsträger gebildet
werden. Im Bundesvorstand müssen alle Landesverbände vertreten sein. Zur Erfüllung bestimmter
Aufgaben wählt der Bundesvorstand aus seiner Mitte ein Präsidium. Daneben bildet der
Bundesvorstand zur Unterstützung seiner Arbeit und zur Vorbereitung seiner Entscheidungen
Fachausschüsse (Sozialpolitischer Ausschuss, Organisationsausschuss, Frauenausschuss).
Alle für den Sozialverband Deutschland verbindlichen Beschlüsse werden durch satzungsgemäß
gewählte ehrenamtliche Funktionäre gefasst. Den hauptamtlichen Mitarbeitern obliegt die
Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse sowie die Abwicklung des geschäftsmässigen Verkehrs
der Organisation. Höchstes Entscheidungsorgan des Sozialverband Deutschland ist die
Bundesverbandstagung - die Mitgliederversammlung -, an der gewählte Delegierte aus allen
Landesverbänden teilnehmen. Die Bundesverbandstagung findet alle vier Jahre statt. Zu den
wichtigsten Aufgaben der Bundesverbandstagung gehören die Wahl des Bundesvorstandes und die
Festlegung der künftigen sozialpolitischen Arbeit.